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I. Arbeitsgebiet:

  Beratung in allen Bestattungsangelegenheiten, Übernahme, Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung von Bestattungen. Dabei insbesondere:
 
 

 

Regelung der notwendigen behördlichen und kirchlichen Formalitäten.

 
 

Festlegung der Termine für Trauerfeierlichkeiten und Beisetzung. Anbahnung des Gespräches der Familie mit dem Geistlichen der jeweiligen Konfession.

 
  Vermittlung eines Sprechers zur Trauerfeier und Gestalten von Todesanzeigen und Danksagungen

 
  Lieferung von Särgen, Sargausstattungen und Zinkeinsatzsärgen, Bestattungswäsche, Urnen und sonstigen Zubehör-Artikeln.

 
  Behandlung und Einsargung von Verstorbenen.

 
  Gestellung von Trägern zur Überführung und Beisetzung.

 
  Überführungen im In- und Ausland.

 
  Gestellung von Begleitwagen für Angehörige, Geistliche und Trauergefolge.

 
  Ausgestaltung von Aufbahrungen und Trauerfeiern.

 
  Gestellung von musikalischen Darbietungen.

 
  Leitung von Trauerfeiern und Bestattungen.

 
  Einziehung und Abrechnung von Sterbegeldansprüchen.

 
  Ausgrabungen, Umbettungen und Wiederbeisetzung

 
II. Fertigkeiten:
  Beraten der Hinterbliebenen und Festlegung der Einzelheiten der Bestattungsdurchführung.

 
  Abfassen und Gestalten von Todesbenachrichtigungen und Danksagungen.

 
  Besorgen der amtlichen und kirchlichen Formalitäten.

 
  Herrichten von Särgen und Einsatzsärgen.

 
  Behandeln von Verstorbenen: Reinigen, Waschen, Rasieren, Frisieren, Einkleiden.

 
  Sachgemäßes Tragen von Verstorbenen, Überführen, Aufbahren, Dekorieren.

 
  Organisieren und Überwachen des Ablaufs von Trauerfeiern und Beerdigungen sowie Betreuung der Hinterbliebenen.

 
 

Ausgrabungen, Umbettungen und Wiederbeisetzung

 
III. Kenntnisse:
  Bestattungsbrauchtums und der Kulturgeschichte des Bestattungswesens.

 
  Organisation von Trauerfeierlichkeiten und Beisetzungen.

 
  musikalische Darbietungen.

 
  Inhalt und Ablauf der religiösen Handlung bei Trauerfeiern und Beerdigungen.

 
  Familien- und Erbrechts.

 
  Bestattungsrecht des betr. Bundeslandes sowie über die gemeindlichen Bestattungs-Vorschriften.

 
  gesetzlichen Meldepflichten bei Sterbefällen.

 
  zivil- und strafrechtlichen Schutz des Leichnams.

 
  äußerlichen Kennzeichen des Todes.

 
  Vorschriften und Erfordernisse der Hygiene und Desinfektion bei der Behandlung, Einsargung, Aufbahrung und Überführung von Verstorbenen.

 
  Vorschriften für Überührungen mit Bestattungskraftwagen, Eisenbahn, Schiff und Flugzeug im In- und Ausland.

 
  private Sterbegeld-Versicherungswesen und über Sterbegeldansprüche aus der gesetzlichen Versicherung und sonstiger Einrichtungen.

 
  Qualitätsmerkmale für Särge und Bestattungswäsche.

 
  Urnen sowie die zu ihrer Herstellung verwendeten Werkstoffe.  

IV. Vorsorge:
    Mehr dazu erfahren Sie unter Vorsorge oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne bei der Vorsorge Ihrer dereinstigen Bestattung.
 

» Dem Leben einen
würdigen Abschluss
geben «