drucken
 

Auf Grund der gesetzlichen Neuregelung wurde das Sterbegeld für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK oder Ersatzkassen) grundsätzlich gestrichen. Wie Sie sich selbst absichern können erfahren Sie unter Vorsorge.

 

 
 

Durch Änderungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes sollen vom Jahr 2004 an, alle Fehlgeburten sowie abgetriebene Föten und Embryonen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Die bisher in vielen Fällen übliche Entsorgung mit Klinikmüll soll durch diese Änderung unmöglich gemacht werden. Dies teilte die CSU-Fraktion in Presseberichten mit.
Es entspricht einem urmenschlichen Bedürfnis, einen Ort des Abschieds und der Trauer zu haben.
Wenn Eltern nach einer Fehlgeburt oder Abtreibung keine Bestattung wünschen, soll eine Beisetzung auf dem Friedhof in einem anonymen Grabfeld die Regel werden.
Derzeit gibt es zwar die Möglichkeit zur Beisetzung, eine Bestattungspflicht ist aber nur für tot geborene Kinder mit einem Gewicht von über 500 Gramm vorgeschrieben.

 

 
 
Im September 2000 haben Herr Ralf Kraus und Frau Dagmar Kraus mit Erfolg die Prüfung zum „FUNERAL MASTER“ (Bestattermeister) abgelegt.
Sie gehörten zu den ersten 24 Bestattern in ganz Deutschland, die die Prüfung zum „FUNERAL MASTER“ abgelegt haben.
Sie dürfen sich ab sofort „Meister der Bestattung“ nennen. Das Zertifikat des „FUNERAL MASTER“ wird weltweit anerkannt.

 

Um die Familientradition in der 5. Generation zu wahren, hat Frau Tanja Kraus die Prüfung zur geprüften Bestatterin sowie zum Funeral Master (Bestattermeisterin) im März 2011 mit Erfolg abgelegt.

Bestatterbranche ist keine Männerdomäne

Bestanden: Bestattermeisterin Tanja Kraus aus Aschaffenburg möchte in der fünften Generation die Tradition ihres Familienunternehmens weiterführen. Unterfrankens Handwerkskammer-Präsident Hugo Neugebauer (links) und Claus Dieter Wulf, Präsident des Deutschen Bestatterverbands, verabschiedeten in Münnerstadt eine Reihe von Absolventen des Bundesausbildungszentrums.

Tanja Kraus aus Aschaffenburg nahm stolz ihre Urkunden zur "Geprüften Bestatterin" sowie zum "Funeral Master (Bestattermeister)" aus den Händen von Handwerkskammerpräsident Hugo Neugebauer (li.) und Bundesverbandspräsident Claus Dieter Wulf entgegen.

Foto: Hubert Breitenbach


Kein Mensch kann den andern von seinem Leid befreien;
aber er kann ihm Mut machen,
das Leid zu ertragen.

» Selma Lagerlöf «