Durch Änderungen
des Bayerischen Bestattungsgesetzes sollen vom Jahr
2004 an, alle Fehlgeburten sowie abgetriebene Föten
und Embryonen auf Friedhöfen beigesetzt werden.
Die bisher in vielen Fällen übliche Entsorgung
mit Klinikmüll soll durch diese Änderung
unmöglich gemacht werden. Dies teilte die CSU-Fraktion
in Presseberichten mit.
Es entspricht einem urmenschlichen Bedürfnis,
einen Ort des Abschieds und der Trauer zu haben.
Wenn Eltern nach einer Fehlgeburt oder Abtreibung
keine Bestattung wünschen, soll eine Beisetzung
auf dem Friedhof in einem anonymen Grabfeld die Regel
werden.
Derzeit gibt es zwar die Möglichkeit zur Beisetzung,
eine Bestattungspflicht ist aber nur für tot
geborene Kinder mit einem Gewicht von über 500
Gramm vorgeschrieben.
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